Cellwick – Good things done right

Versteigerungsbedingungen

Stand: August 2026

Vorlage – vor dem Livegang anwaltlich prüfen lassen. Die Texte bilden die üblichen Pflichtangaben ab, ersetzen aber keine Rechtsberatung. Platzhalter in eckigen Klammern müssen ergänzt werden.

§ 1 Geltungsbereich und Teilnehmerkreis

Diese Bedingungen gelten für alle Lose, die die Cellwick Ltd über den Bereich „Auktionen“ auf cellwick.de im Bieterverfahren anbietet. Sie gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Auktionsbereich vor; im Übrigen gelten die AGB.

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB mit einem von uns freigeschalteten Geschäftskonto. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht.

§ 2 Gebot und Bindung

Jedes Gebot ist ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags über das gesamte Los (§ 145 BGB). Ein abgegebenes Gebot kann nicht zurückgenommen werden. Der Bieter bleibt an sein Gebot gebunden, bis er überboten wird oder das Los ohne Zuschlag endet.

Der Bieter nennt seinen Höchstbetrag. Das System bietet in seinem Namen jeweils nur den Betrag, der zur Führung erforderlich ist – höchstens jedoch den genannten Höchstbetrag. Der Höchstbetrag wird anderen Bietern nicht angezeigt. Bieten zwei Teilnehmer denselben Höchstbetrag, führt das zeitlich frühere Gebot.

Der Bieter trägt dafür Sorge, dass seine Zugangsdaten nicht Dritten zugänglich sind. Gebote, die über sein Konto abgegeben werden, muss er gegen sich gelten lassen, sofern er den Missbrauch nicht unverzüglich anzeigt.

§ 3 Bietschritte, Laufzeit und Verlängerung

Der Mindestgebotsschritt richtet sich nach dem aktuellen Gebotsstand und wird auf jeder Losseite angezeigt. Er beträgt derzeit 10 € bis 500 €, 25 € bis 2.000 €, 50 € bis 5.000 €, 100 € bis 20.000 € und 250 € darüber.

Wird innerhalb der letzten drei Minuten vor Ablauf ein Gebot abgegeben, verlängert sich die Laufzeit um drei Minuten ab Eingang dieses Gebots. Die Verlängerung wiederholt sich, solange weiter geboten wird. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Eingangs ist die Systemzeit unseres Servers.

§ 4 Mindestpreis, Zuschlag und Vertragsschluss

Lose können mit einem Mindestpreis belegt sein. Ob der Mindestpreis erreicht ist, wird während der Laufzeit angezeigt; seine Höhe wird nicht offengelegt. Wird der Mindestpreis bis zum Ablauf nicht erreicht, endet das Los ohne Zuschlag und es kommt kein Vertrag zustande.

Andernfalls erhält bei Ablauf das höchste Gebot den Zuschlag. Mit dem Zuschlag kommt der Kaufvertrag über das gesamte Los zustande. Der Zuschlag wird im Händlerbereich angezeigt und in Textform bestätigt; der zugehörige Auftrag wird automatisch angelegt.

Wir behalten uns vor, ein Los aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden oder abzubrechen, insbesondere bei Untergang oder Beschädigung der Ware, bei einem erkennbaren Eingabefehler in der Losbeschreibung oder bei begründetem Verdacht auf Manipulation. Bieter werden hierüber unterrichtet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

§ 5 Preise, Zahlung und Verzug

Alle Gebote und Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Bei Lieferungen in das EU-Ausland an Unternehmer mit gültiger USt-IdNr. wird das Reverse-Charge-Verfahren angewendet; bei Ausfuhr in Drittländer erfolgt die Lieferung steuerfrei gegen Ausfuhrnachweis.

Die Zahlungsbedingung ist je Los angegeben. Sofern nichts anderes vermerkt ist, gilt Vorkasse. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zuschlag ohne Abzug fällig.

Kommt der Käufer der Zahlung oder der Abnahme nicht nach, sind wir nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und das Los erneut zu versteigern. Ein Mindererlös sowie die Kosten der erneuten Versteigerung gehen zu Lasten des säumigen Käufers; ein Mehrerlös steht ihm nicht zu.

§ 6 Übergabe, Gefahrübergang und Vorverkaufslose

Lose werden nur im Ganzen abgegeben; Teilmengen sind ausgeschlossen. Sofern nichts anderes angegeben ist, erfolgt die Übergabe ab Lager Bischofsheim durch Selbstabholung oder durch eine vom Käufer beauftragte Spedition. Die Abholung hat innerhalb von zehn Werktagen nach Zuschlag zu erfolgen; danach können wir Lagerkosten in Höhe von [Betrag] € je Palette und Woche berechnen.

Bei Losen der Art „Vorverkauf“ befindet sich die Ware zum Zeitpunkt der Versteigerung noch nicht in unserem Lager. Die Losseite weist die voraussichtliche Ankunft (ETA) aus. Diese Angabe beruht auf der Auskunft der Reederei und ist keine verbindliche Lieferzeit. Verzögert sich die Ankunft um mehr als sechs Wochen gegenüber der ausgewiesenen ETA, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.

§ 7 Beschaffenheit und Gewährleistung

Maßgeblich für die Beschaffenheit ist allein die Losbeschreibung einschließlich der Angabe des Zustands (Neuware, B-Ware, Retoure, gemischt). Abbildungen und Listenwerte dienen der Orientierung. Der Listenwert ist der Wert der Ware zu unseren regulären Händlernettopreisen und keine Zusicherung eines erzielbaren Wiederverkaufspreises.

Bei Losen des Zustands „B-Ware“ oder „Retoure“ ist die Gewährleistung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegener Mängel sowie aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen und Mängel nach § 377 HGB unverzüglich anzuzeigen.

§ 8 Produktverantwortung beim Weiterverkauf

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nur unter Beachtung der geltenden Produkt-, Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften weiterzuvertreiben, insbesondere der GPSR, der Vorgaben zur CE- bzw. UKCA-Kennzeichnung und der Registrierungspflichten nach VerpackG und ElektroG.

§ 9 Protokollierung und Datenschutz

Alle Gebote werden mit Zeitpunkt, Bieterkennung und Betrag protokolliert und zehn Jahre aufbewahrt. Im öffentlichen Gebotsverlauf erscheinen Bieter ausschließlich unter einer je Los vergebenen Nummer. Einzelheiten zur Verarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Bieterverfahren ist [Gerichtsstand], sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.